"ACHTUNG ABZOCKE" MIT PETER GIESEL
Peter Giesel in "Achtung Abzocke" zu Käuferrechten im Internet: 4 wichtige Tipps
- Aktualisiert: 24.07.2023
- 15:42 Uhr
- tb
Das Wichtigste in Kürze
Hier die wichtigsten Tipps zu Ihren Verbraucherrechten bei Onlineeinkäufen.
Warum Sie sich die Abkürzung R.U.M.S unbedingt merken sollten, erfahren Sie hier.
Die Beliebtheit von Onlineeinkäufen wächst stetig. Allerdings besteht die Gefahr, kaputte oder unvollständige Ware zu erhalten. Hier greifen allerdings gesetzliche Regelungen, die Verbraucher:innen schützen. Lesen Sie hier, wie Sie sich in solchen Fällen verhalten und welche Rechte Sie als Käufer:innen haben.
R.U.M.S: gesetzliche Regelung für Ihren nächsten Onlineeinkauf
Hierbei geht es um die Rechte des Käufers bei Mängeln. Im BGB § 437 ist gesetzlich geregelt, dass der Verkäufer die Ware frei von Mängeln an den Käufer übergeben beziehungsweise liefern muss.
Kurz: Die Rechte des Käufers sind unter dem Begriff R.U.M.S. zusammengefasst.
Die Abkürzung steht für:
- Rücktritt
- Umtausch
- Minderung
- Schadensersatz
Gewährleistung versus Garantie
Den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie kennen die wenigsten.
Unter der Gewährleistung versteht sich eine gesetzlich geregelte Vereinbarung, die verpflichtend ist, wohingegen die Garantie freiwillig ist.
Am Beispiel: Hat die gekaufte Ware einen Mangel, haben Sie Anspruch auf Gewährleistung. Dieser greift auch, wenn die Ware bereits in Benutzung war, solange die Mängel sich erst dann bemerkbar gemacht haben (z. B. beim Kauf einer Waschmaschine).
Tipp 1: Waren-Check und Dokumentation der Mängel
Sobald die Ware bei Ihnen eingetroffen ist, sollten Sie diese umgehend auf Mängel überprüfen. Entdecken Sie Mängel, halten Sie diese mit Fotos oder Videos fest. Dies gilt auch für beschädigte Verpackungen.
Tipp 2: Mängel schriftlich beim Verkäufer melden und einen Austausch verlangen
Die Mängel immer umgehend, das heißt, so schnell wie möglich nach Erhalt der Ware beim Verkäufer schriftlich melden und vom Gewährleistungsrecht Gebrauch machen.
Bei bestimmten Mängeln und Waren können Sie zunächst nur eine Ersatzlieferung vereinbaren oder eine Reparatur veranlassen. Beide Optionen dürfen aber keineswegs vom Verkäufer in Rechnung gestellt werden.
Sollte der Verkäufer nicht zustimmen, können Sie von Ihrem Kaufvertrag zurücktreten. Der Verkäufer muss Ihnen dann den vollständigen Kaufpreis erstatten.
Achtung Gutscheinfalle: Häufig werden vom Verkäufer Gutscheine angeboten. Diese müssen Sie aber nicht akzeptieren, da Sie Anspruch auf eine Kaufpreiserstattung haben.
Tipp 3: Bei einer Preisminderung verfällt das Rücktrittsrecht
Bei kleinen Mängeln, zum Beispiel Kratzern, können Sie auch eine Preisminderung anfragen. Allerdings müssen Sie vorab dem Verkäufer die Möglichkeit geben, den Schaden zu beheben. Nur wenn er das nicht kann oder will, haben Sie einen Anspruch auf Minderung des Kaufpreises.
Die Höhe der Preisminderung können Sie sich auf den Webseiten der Verbraucherzentrale ausrechnen lassen.
Wichtige Info: Wenn Sie auf eine Preisminderung gesetzt haben, verfällt aber auch Ihr Rücktrittsrecht.
Tipp 4: Bei Nichteinhaltung des Lieferzeitpunktes oder falschen Angaben des Händlers greift Schadensersatz
Bei falschen Angaben durch den Händler können Sie Schadensersatz geltend machen.
Am Beispiel: Der Stromverbrauch eines Elektronikgerätes entspricht nicht den Angaben des Händlers. In diesem Fall hätten Sie neben dem Anspruch auf die Erstattung des Kaufpreises auch Anspruch auf die Erstattung der Mehrkosten.
Zusatztipp: Besondere Rechte gibt es für Bestellungen, bei denen ein konkreter Termin eingehalten werden muss, wie z. B. bei einem Brautkleid oder einer Geburtstagstorte. Hier können Sie Schadensersatz wegen Nichterfüllung vom Verkäufer verlangen, auch ohne Frist.
Lese-Empfehlung
- Die wichtigsten Tipps zu Energieverträgen mit Gas- oder Stromanbietern
- Die wichtigsten Tipps zu Notfällen mit Schlüsseldiensten
- Die wichtigsten Tipps zum Schutz vor Internetbetrug
- Die wichtigsten Tipps gegen Telefonbetrug wie den "Enkeltrick"
Sendetermine und Sendezeiten
Peter Giesel hat einen festen Sendetag im TV: Donnerstags um 20:15 Uhr läuft "Achtung Abzocke" aktuell auf Kabel Eins.
Am 9. März kehrte Peter Giesel mit der 6. Staffel und sechs neuen Folgen bei Kabel Eins auf die TV-Bildschirme zurück. Die einzelnen Folgen laufen immer donnerstags um 20:15 Uhr bei Kabel Eins oder jederzeit als Stream und als Wiederholung hier in der Mediathek.
Ganze Folgen jetzt online ansehen
Sollten Sie eine Episode verpasst haben, können Sie kostenlos alle ganzen Folgen und einzelne Clips auf der Webseite von Kabel Eins ansehen. Alternativ gibt es die Sendung im Stream auch auf Joyn.