Die neue Regelung, dass ungeimpfte Arbeitnehmende zukünftig keine Lohnfortzahlung während einer angeordneten Quarantäne mehr bekommen, ist umstritten. Trotzdem wurde das Infektionsschutzgesetz seitens der Gesundheitsminister von Bund und Ländern um einen entsprechenden Paragrafen ergänzt, weswegen es unabdinglich ist, diesen auch zu beachten. Aufgrund des Beschlusses vom 22. September ändert sich das alles ab dem 1. November.